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Steuererklärung für Nicht-Residente


Steuererklärung für Nicht-Residente in Torrox-Costa · Malaga
Nichtresidente Immobilienbesitzer in Spanien sind gesetzlich verpflichtet, eine Einkommenssteuer auf die Eigennutzung der Immobilie über das Formular 210 bis zum 31.12. des Folgejahres an das spanische Finanzamt abzuführen. Für jede Immobilie (d.h. pro Grundsteuerbescheid) ist eine eigene Erklärung abzugeben. Bemessungsgrundlage ist der Katasterwert, der dem jährlichen Grundsteuerbescheid entnommen wird. Das entsprechende Steuerformular "Modelo 210" ist online auszufüllen. Gerne erledigen wir für Sie die Abgabe dieser Steuererklärung.
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