+34 951 621 859 +34 692 804 912
Erbschaft in Spanien
Seit dem Inkrafttreten des neuen spanischen Erbschaftssteuergesetzes im Jahre 2015 sind nun nichtresidente und residente Erben im Hinblick auf die Steuerfreibeträge gleichgestellt worden.
Wichtig hierbei zu erwähnen ist, dass die Freibeträge ab 2015 sukzessive erhöht worden sind.


Für Erbfälle ab dem 1.1.2019 gilt in Andalusien:
Der nichtresidente Erbe hat keine Erbschaftsteuer zu entrichten, wenn
die Erbmasse (Gesamtheit der in Andalusien vorhandenen Immobilien, Bankguthaben, etc.) den neuen Freibetrag von EUR 1 Mio. nicht übersteigt und
der Erbe entweder der Ehepartner, Abkömmling oder das Enkelkind des Erblassers ist.
Wir erklären Ihnen gerne alle Einzelheiten und wickeln für Sie die gesamte Erbschaft in Spanien ab. Die erforderlichen beglaubigten / vereidigten Übersetzungen ins Spanische der in Deutschland einzuholenden Dokumente, wie z.B. Sterbeurkunden, Erbscheine, Testamentseröffnungen, Erbverträge, etc., sind in unserem Gesamtpaket der Nachlassabwicklung inbegriffen.
Ihre Experten für Immobilien und beglaubigte Übersetzungen.
Unsere Öffnungszeiten sind:
Montag bis Freitag von 10.00 - 14.00 Uhr
Natürlich sind Termine auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich.
David Di Noto & R. Fernández
Urbanización Costa del Oro Bloque 1, Local 2
29793 Torrox-Costa
Telf.: +34 951 621 859
Móvil: +34 692 804 912
email: david.dinoto@yahoo.es
© Smartwebdesign.es 2025. All rights reserved.

