Für Erbfälle ab dem 1.1.2019 gilt in Andalusien:

 

Der nichtresidente Erbe hat keine Erbschaftsteuer zu entrichten, wenn

 

  • die Erbmasse (Gesamtheit der in Andalusien vorhandenen Immobilien, Bankguthaben, etc.) den neuen Freibetrag von EUR 1 Mio. nicht übersteigt und

 

  • der Erbe entweder der Ehepartner, Abkömmling oder das Enkelkind des Erblassers ist.

 

Wir erklären Ihnen gerne alle Einzelheiten und wickeln für Sie die gesamte Erbschaft in Spanien ab.

Die erforderlichen beglaubigten / vereidigten Übersetzungen ins Spanische der in Deutschland einzuholenden Dokumente, wie  z.B. Sterbeurkunden, Erbscheine, Testamentseröffnungen, Erbverträge, etc.,  sind in unserem Gesamtpaket der Nachlassabwicklung inbegriffen. 

 

Erbschaft in Spanien

 

Seit dem Inkrafttreten des neuen spanischen Erbschaftssteuergesetzes im Jahre 2015 sind nun nichtresidente und residente Erben im Hinblick auf die Steuerfreibeträge gleichgestellt worden.

Wichtig hierbei zu erwähnen ist, dass die Freibeträge zwischen 2015 und 2019 sukzessive erhöht worden sind. 

 

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